Bitte beachten Sie:
Igel gehören laut Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Tierarten. Laut §20 ist es verboten, wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, verletzen, töten oder in Besitz zu nehmen. Nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt verletzte oder kranke Tiere bis zur Genesung aufzunehmen.
Denken Sie daran, dass nicht jedes Tier pflegebedürftig ist nur weil es tagsüber herum läuft. Vielleicht wurde es Durch einen Hund, durch Gartenarbeit oder sonstige Aktivitäten aufgeschreckt. Sind Sie nicht sicher, beobachten Sie das Tier erst einmal.
So erkennen Sie einen hilfsbedürftigen Igel
1. Mutterlose Säuglinge
halten sich tagsüber außerhalb des Nestes auf, Augen und Ohren sind noch
geschlossen.
Sofortmaßnahme:
Da diese Tiere meißt unterkühlt sind, in ein Frotteetuch einwickeln und auf
handwarme Wärmeflasche legen.
Schnellstmöglich in eine Igelstation oder in ein Tierheim bringen.
2. Verletzte / Kranke Igel
sind entgegen ihrer normalen Nachtaktivität tagsüber zu sehen. Verletzte Tiere
erkennt man recht einfach an offenen Wunden ( z.B. durch Hundebisse ),
nachziehen eines oder mehrerer Beinchen).
Ein krankes Tier ist abgemagert und apathisch.
Sofortmaßnahme:
Tier (e) in einem mit einem Handtuch ausgelegten Karton setzen und in eine
Igelstation bringen. Ein weiteres Indiz für hilfsbedürftige Igel: Sie werden in den
warmen Monaten gerne von Schmeißfliegen umschwirrt. Diese legen ihre
Eier auf die Tiere oder sogar in die Wunden.
Schnellstmöglich in eine Igelstation oder in ein Tierheim bringen.
3. Untergewichtige Igel (< 500 Gramm)
Diese Tiere laufen bei Dauerfrost oder Schnee herum. Ihnen fehlt das für den
Winterschlaf nötige Fettpolster.
Sofortmaßnahme
Tier(e) in einem mit einem Handtuch ausgelegten Karton setzen und in eine
Igelstation bringen.
Bedenken Sie bitte:
Setzen Sie sich immer mit einer Igelstation, einem Tierheim und/oder Tierarzt in
Verbindung. Alleingänge von unerfahrenen Personen kosten meißt
das Leben hilfsbedürftiger Igel.